Marinejugend Halle
  Jugendordnung
 

 

Örtliche Gliederung Sachsen Anhalt

 

 Jugendordnung Marinejugend Halle / Saale

 

Nr. 1

Einleitung

 

Seit 12.10.2001 hat die örtliche Gliederung Sachsen Anhalts eine eigene Marinejugendgruppe. Sie wird durch den Jugendgruppenleiter / Jugendwart geleitet.  

 

Der Name der Jugendordnung wird Marinejugend Halle / Saale sein.

  

Von der Jugendgruppe dürfen nur Beschlüsse gefasst werden, die die Jugendarbeit betreffen. Es dürfen Anträge formuliert und beschlossen werden, die dem Vorstand der Marinejugend zur Entscheidung vorgelegt werden.

 
 

Es dürfen leine Beschlüsse gefasst werden, die in die Geschäftsführung der Marinejugend Halle / Saale eingreifen.

 

Die bereitgestellten Jugendmittel dürfen nur für die Jugendarbeit verwendet werden.

 

 

 

Nr. 2

 
 

Ziel und Zweck

 

 

 

Zweck der Jugendgruppe ist die Förderung der Jugendpflege und des Sports.

 
 

Diese Ziele sollen erreicht werden durch

 
  •   Jugendarbeit in Sport, Spiel und Freizeit
  • Die Erweckung des Interesses der Jugend an der Seefahrt und ihrer Tradition
  • Erlebnisorientierte, erlebnispädagogische Freizeitgestaltung
  • Bildung in Seemannschaft, Navigation und mit der Seefahrt zusammenhängender Fragen
  • Pflege des Modellbaus sowie weitere maritimer Traditionen
  • Erziehung zur Reinhaltung der Gewässer und der Landschaft
 
 
 
 

 

 

Nr. 3

 
 

Mitgliedschaft

 
 

 
Die Jugendmitglieder der Marinejugend Halle / Saale gehören der Jugendgruppe an.

 

Die Mitglieder der Marinejugend Halle / Saale, die älter als 27 Jahre sind, können Mitglied mit Stimmrecht in der Jugendabteilung werden, wenn sie eine ehrenamtliche Funktion in der Jugendabteilung ausüben. Jedoch darf deren Anzahl im Regelfall nicht mehr als 50 % der Jugendmitglieder betragen.

 

 

 

Nr. 4

 
 

Beitrag

 
 

 
Der Mitgliedsbeitrag für Kinder / Jugendliche beträgt 3,00 € und für Erwachsene 4,50 €.

 

 

 

Nr. 5

 
 

Die Jugendmitgliederversammlung
( JMV )

 

 

 

Die Jugendmitgliederversammlung wird auf Beschluss der Jugendgruppenleitung vom Jugendwart oder dessen Vertreter einberufen und geleitet. Die Einberufung erfolgt mindest zwei Wochen vor dem Termin zusammen mit der Tagesordnung.

 
 

Die JMV findet im ersten Quartal des Jahres mit folgenden Aufgaben statt :

 
 
  • Abgabe des Rechenschaftsberichtes
  • Kassenbericht sowie Bericht der Kassenprüfer zur Jugendkasse
  • Entlastung der Jugendgruppenleitung
  • Wahl der neuen Jugendgruppenleitung
  • Beschluss über Anträge
  • Verschiedenes
 
 
 

Die JMV ist unabhängig von der Anzahl der Teilnehmer beschlussfähig.

 
 

Weitere Mitgliederversammlungen finden statt, wenn 30% der Jugendmitglieder dies fordern oder auf Beschluss der Jugendgruppenleitung.

 
 

Stimmberechtigt sind alle Jugendmitglieder, die zwölf Jahre und älter sind sowie die Mitglieder der Jugendgruppenleitung.

 

Anträge sollen eine Woche vor dem Termin der Mitgliederversammlung beim Jugendwart schriftlich gestellt werden. Es dürfen auch Eilanträge während der JMV gestellt werden. Über die Annahme dieser Anträge entscheidet die JMV.

 
 

Beschlüsse werden in offener Abstimmung mit einfacher Mehrheit gefasst. Wird geheime Abstimmung beantragt, so ist darüber abzustimmen.

 
 

Für die Wahl kann ein Wahlleiter gewählt und eventuell ein oder mehrere Wahlhelfer zu seiner Unterstützung bestimmt werden.

 
 

Von der Mitgliederversammlung ist ein Protokoll zu fertigen und vom Jugendwart und dem Protokollführer zu unterschreiben. 

 
 

Mitglieder des Vorstandes Sachsen Anhalts können an der JMV teilnehmen und gegebenenfalls das Wort ergreifen.

 
 

 
Nr. 6

 
 

 Die Jugendgruppenleitung

 
 

 
Die Jugendgruppenleitung besteht aus dem

 
  •  Jugendwart
  • Stellvertreter des Jugendwarts
  • Schatzmeister / Kassenwart
  • Schriftführer
  • Fachwarte (Bootsführer, Modellbauwart o.ä.)
 
 
 

Die Amtszeit dauert zwei Jahre. Jugendwart und Schatzmeister müssen volljährig ordentliche Mitglieder der Marinejugend Halle / Saale sein.

 

 

Nr. 7

 
 

Kassenprüfung

 
 

Die Kasse der Jugendgruppe wird durch zwei auf der JMV zu wählende Kassenprüfer geprüft.

 

Die Kassenprüfer müssen volljährig und auch ordentliche Mitglieder der Marinejugend Halle / Saale sein.

 

 

 

Nr. 8

 
 

Clubheim

 

 

 

Die Clubräume wird der Jugendgruppe zur allgemeinen Nutzung überlassen. Es darf nur für Zwecke der Jugendarbeit im Sinne dieser Jugendordnung genutzt werden.

 

 

 

Nr. 9

 
 

Materialien

 

 

 

Bootsstege und Material sind pfleglich zu behandeln. Pflege und Wartung erfolgt soweit wie möglich durch die Jugendmitglieder. Durch Sponsoring bereitgestelltes Material ist in deren Sinne zu behandeln.

 

 

 

Nr. 10

 
 

Jugendarbeit und Aufsichtspflicht

 

 

 

Die Jugendarbeit findet statt zu den festgelegten Zeiten unter Leitung und Aufsicht des Jugendwarts oder der gesondert Jugendleiter/ Ausbilder/ Betreuer. Die Jugendarbeit findet in den Räumen der Marinejugend Halle / Saale statt.

 

Rauchen und Alkoholgenuss während der Gruppenstunden ist den Jugendlichen verboten

 

 

 

 

 

Nr. 11

 
 

 Inkrafttreten

 

 

 

Diese Jugendordnung tritt erstmalig auf Beschluss der Marinejugend Halle / Saale vom 12.10.2001 in Kraft.

 

Alle weiteren Beschlüsse zur Jugendordnung im Sinne der weiteren Gestaltung dieser Jugendordnung werden in eigener Verantwortung der Jugendmitglieder gefasst und als Anhang an diese Jugendordnung beigefügt.

 

 

 
 
 

 

 

 

Hans Jürgen Pietrowsky

 

Referent für Jugendarbeit in Sachsen Anhalt

 
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